Einkommensteuer - ImmobilienLiebhabereiwahlrecht für PhotovoltaikanlagenBetreiber kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke können die Anlage jetzt zur Liebhaberei erklären lassen und sich damit Gewinnprognosen und Erklärungsaufwand sparen. Abzug von Erhaltungsaufwand nach dem Tod des EigentümersNach dem Tod eines Immobilieneigentümers ist der noch nicht berücksichtigte Teil von über mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen in der Steuererklärung des Erblassers anzusetzen. Solarstrom als selbständige Leistung neben der VermietungOb die Stromlieferung von der Photovoltaikanlage auf dem Dach an den Mieter eine Nebenleistung zur Vermietung oder eine eigenständige Hauptleistung ist, entscheidet über den Vorsteuerabzug des Vermieters. Grunderwerbsteuer auch auf InstandhaltungsrückstellungEine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auf eine Eigentumswohnung um die anteilige Instandhaltungsrücklage ist nicht möglich. Arbeit in der Werkstatt ist keine HandwerkerleistungBei Handwerkerleistungen, die teilweise in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden, ist nur der Lohnkostenanteil für die Arbeit im Haushalt vor Ort steuerbegünstigt. Ausbleiben von Mieteinnahmen aufgrund der Corona-KriseDer befristete Verzicht auf Mieteinnahmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Mieters hat keine negativen steuerlichen Folgen beim Werbungskostenabzug. Vermietungsobjekt als erste TätigkeitsstätteBei häufigem Besuch der vermieteten Immobilie wird diese zur ersten Tätigkeitsstätte, womit für die Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale ansetzbar ist. Überblick der Änderungen für 2021Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren. Gewinnerzielungsabsicht mi Photovoltaikanlage auf dem HausdachDen Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage kann das Finanzamt allenfalls in besonders begründeten Ausnahmefällen als Liebhaberei qualifizieren. Straßenreinigung ist keine haushaltsnahe DienstleistungWährend die Reinigung des Gehwegs als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, ist die Reinigung der Fahrbahn nicht steuerlich begünstigt.
Übersicht - Eine Seite zurück |