Selbständige und Unternehmer

Steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern und rückwirkende Änderung der Kfz-Steuer

Die lange diskutierte steuerliche Förderung für den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters ist jetzt Gesetz. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Finanzamt eine fälschlicherweise zu niedrig festgesetzte Steuer auch nachträglich noch erhöhen kann.

Eingeschränkte Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers

Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Stellung genommen.

Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens

Ein Domain-Name ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, womit die Aufwendungen für den Erwerb weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind noch abgeschrieben werden können.

Unternehmensidentität in einer Franchisegruppe

Ein Franchisenehmer, der seinen Betrieb schließt und an anderer Stelle einen neuen Betrieb eröffnet, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Unternehmensidentität.

Ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Gegen das mit dem Steueränderungsgesetz zum 1. Januar 2007 eingeführte Werkstorprinzip bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Frage wurde bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Aktuelles zur Gesetzgebung

Zwei der drei großen Gesetzgebungsvorhaben zum Steuer- und Finanzrecht, die Unternehmenssteuerreform und das REIT-Gesetz, sind inzwischen auf dem Weg oder schon verabschiedet.

Das neue elektronische Unternehmensregister

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.

Grundstücke als gewillkürtes Betriebsvermögen

Damit ein Grundstück zum gewillkürten Betriebsvermögen zählen kann, muss es auch dazu geeignet sein, dem Betrieb zu dienen.

Hinzurechnung von Erbbauzinsen bei der Gewerbesteuer

Nach Ansicht des Finanzgerichts Brandenburg sind Erbbauzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht zu berücksichtigen.

Keine 1 %-Regelung bei Ausschluss der privaten Nutzung

Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.


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