Selbständige und UnternehmerLeasing-Sonderzahlung bei der FahrtenbuchmethodeEine Leasing-Sonderzahlung zu Vertragsbeginn ist auch dann nur zeitanteilig bei der Fahrtenbuchmethode zu berücksichtigen, wenn ab dem Folgejahr die 1 %-Regelung angewandt wird. Änderungen für Unternehmer und ArbeitnehmerDie Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag. Änderungen bei der Bilanzierung ab 2016Das Bürokratieentlastungsgesetz als auch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wirken sich ab 2016 auf den Aufbau und Umfang der Bilanz sowie auf die Pflicht zur Bilanzierung aus. Widerruf der Pauschalversteuerung von Geschenken möglichGeht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist. Aufteilung der Kosten für privat und beruflich veranlasste FeierDas Prinzip, dass teils beruflich und teils privat veranlasste Kosten in der Regel zumindest anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, gilt auch für eine Feier. Pauschalversteuerung von SachzuwendungenDas Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen an die neue Rechtsprechung angepasst. Rückstellung für die Entsorgung von EnergiesparlampenEin Elektronikgroßhändler darf aufgrund der gesetzlichen Entsorgungsverpflichtung auch eine Rückstellung für die Entsorgung von Energiesparlampen bilden. Angemessenheit der Aufwendungen für einen SupersportwagenBei besonders prestigeträchtigen Objekten akzeptiert das Finanzamt oft keinen Betriebsausgabenabzug, muss aber auch bei einem Supersportwagen auch mal eine Ausnahme akzeptieren. Förderung der ElektromobilitätMit einem neuen Gesetzentwurf will der Bundesrat die Elektromobilität im betrieblichen Bereich fördern. Ermittlung der maximalen Steuerermäßigung für GewerbesteuerFür die Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für gezahlte Gewerbesteuer sind entgegen der Ansicht des Fiskus positive und negative Einkünfte aus einer Einkunftsart zu verrechnen.
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