Selbständige und UnternehmerWechselrichter als notwendige Hilfsanlage für SolarstromDer Wechselrichter für eine Photovoltaikanlage ist eine notwendige Hilfsanlage, weshalb der dafür notwendige Strom von der Stromsteuer befreit ist. Aufstockung von InvestitionsabzugsbeträgenDie Finanzverwaltung lässt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nun auch die nachträgliche Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen zu. Gemischt genutzter Raum nicht anteilig als Arbeitszimmer abziehbarDie steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Rückstellung für die Aufbewahrung von GeschäftsunterlagenFür die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten müssen bilanzierende Unternehmen eine Rückstellung bilden, deren genaue Berechnung aber nicht immer klar ist. Einheitliche Gewerbesteuerbefreiung bei BetriebsaufspaltungBei einer Betriebsaufspaltung gilt eine Gewerbesteuerbefreiung für die Tätigkeit der Betriebsgesellschaft ebenso für die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der Besitzgesellschaft. Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäßErneut hat der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer als verfassungskonform bestätigt. Steuerliche Stolperfallen im OnlinehandelSowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen. Wertminderung von VW-Autos nicht abzugsfähigEine mögliche Wertminderung eines VW-Fahrzeugs durch überhöhte Abgaswerte ist nicht steuerlich abzugsfähig. Reinvestitionsfrist nach gebildeter Rücklage ist nicht verlängerbarDie Vierjahresfrist für die Nutzung einer Reinvestitionsrücklage ist beim Kauf eines neuen Wirtschaftsguts grundsätzlich nicht verlängerbar. Keine Hinzurechnung von negativen EinlagezinsenIm Gegensatz zu Darlehenszinsen sind negative Einlagezinsen nicht bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen.
Übersicht - Eine Seite zurück |