Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

•     Höhe der Säumniszuschläge ist verfassungskonform
Weil Säumniszuschläge nicht in erster Linie Zinscharakter haben, ist deren Höhe trotz Niedrigzinsphase verfassungskonform.
•     Verlängerung der Abgabefrist für Lohnsteuer-Anmeldungen
Von der Corona-Krise betroffene Betriebe können eine Verlängerung der Abgabefrist für die Lohnsteuer-Anmeldungen von bis zu zwei Monaten erhalten.
•     Wegfall der Erinnerung an Steuervorauszahlungen ab Juni 2020
Ab dem 2. Quartal 2020 verzichtet die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz darauf, Steuerzahler an die anstehende Vorauszahlung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu erinnern.
•     Kfz-Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung ist vererbbar
Die nachträgliche Kfz-Steuerbefreiung für eine später zuerkannte Behinderung kann nicht nur vom Halter selbst beantragt werden, sondern auch nach dessen Tod noch vom Erben.
•     Steuerliche Förderung der Hilfe für Betroffene der Corona-Krise
Spendern und gemeinnützigen Organisationen gewährt das Bundesfinanzministerium diverse Erleichterungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht bei Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Corona-Krise.
•     Nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
Die Finanzämter gewähren in der Corona-Krise auf Antrag eine nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019, wenn für 2020 ein rücktragsfähiger Verlust zu erwarten ist.
•     Corona-Krise: Wichtige Links für die einzelnen Bundesländer
Die Bundesländer stellen online Antragsformulare für Soforthilfe und Steuerstundungen sowie weitere Informationen bereit.
•     Corona-Krise: Erleichterungen für Steuerzahler
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.
•     Abschluss einer Betriebsprüfung ohne Aufhebung der Vorläufigkeit
Die Festsetzungsverjährung greift nach Abschluss einer Betriebsprüfung auch dann, wenn das Finanzamt vergisst, den Vorbehalt der Nachprüfung aufzuheben.
•     Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Ab 2020 sind Steuergestaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter innerhalb von 30 Tagen nach Umsetzung beim Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

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