Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

•     Frühjahrsputz im Steuerrecht
Das Bundesfinanzministerium hat im Frühjahr die jährliche Liste nicht mehr weiter anzuwendender Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
•     Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags auch bei Verlust
Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde.
•     Berechnung des Solis mit oder ohne Gewerbesteuerermäßigung
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
•     Kfz-Steuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge
Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich zum Transport kranker und nicht lediglich gehbehinderter Personen eingesetzt werden.
•     Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019 liegt vor
Neben diversen Maßnahmen zur steuerlichen Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel enthält das Jahressteuergesetz 2019 noch zahlreiche weitere Änderungen im Steuerrecht.
•     Steuerschätzung mit deutlichem Minus für Bund und Länder
Zum ersten Mal seit langem fällt die Steuerschätzung für die öffentlichen Kassen negativ aus - mit insgesamt 124 Mrd. Euro verteilt über fünf Jahre sogar überraschend deutlich.
•     Erleichterungen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe verlängert
Die Finanzverwaltung hat ihre Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe durch gemeinnützige Einrichtungen bis Ende 2021 verlängert.
•     Überarbeitetes Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet
Mit zusätzlichen Regelungen für Limited-Gesellschaften und für die Erbschaftsteuer ist das Brexit-Steuerbegleitgesetz jetzt verabschiedet worden.
•     Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder sind steuerpflichtig
Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Richter sind die Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder steuerpflichtig, weil sie mehr als nur die Sitzungsteilnahme abgelten.
•     Formularversand und Einspruch über das ElsterOnline-Portal
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung über die ELSTER-Website ist nur bei einem erfolgreichen Versand der erfassten Daten fristwahrend, auch wenn die Website dabei nicht immer eindeutig ist.

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