Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

•     Was sich 2024 (bisher) geändert hat
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
•     Vermittlungsausschuss berät über Wachstumschancengesetz
Ende Februar ist es endlich soweit, dass der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz und vier weitere Gesetze beraten wird, sodass diese Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden können.
•     Rückzahlung von Erstattungszinsen als negative Kapitalerträge
Nachzahlungszinsen können als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, soweit sie auf zuvor festgesetzte und ausgezahlte Erstattungszinsen entfallen.
•     Höhe der Aussetzungszinsen ist nicht verfassungswidrig
Weil Aussetzungszinsen im Gegensatz zu Nachzahlungszinsen nicht zwangsläufig anfallen, sind die verfassungsrechtlichen Argumente gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen nicht übertragbar.
•     Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsen verfassungsgemäß
Anders als verschiedene Finanzgerichte hält der Bundesfinanzhof die Säumniszuschläge auch in einem Niedrigzinsumfeld für verfassungsgemäß.
•     Änderung des Steuerbescheids bei doppelter Erklärung von Einnahmen
Werden Einnahmen versehentlich doppelt erklärt, kann auch ein bestandskräftiger Steuerbescheid möglicherweise wieder geändert werden.
•     Verfassungsgericht verwirft Vorlage zum Solidaritätszuschlag
Die Vorlage eines Finanzgerichts zur Prüfung der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
•     Entwurf des Wachstumschancengesetzes
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
•     Kfz-Steuerpflicht bei Beschlagnahme eines Autos im Ausland
Wird ein Auto im Ausland beschlagnahmt und später verschrottet, dann kann die Kfz-Steuerpflicht schon zum Zeitpunkt der Beschlagnahme enden.
•     Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.

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