Erbschaft und Schenkung

•     Jahressteuergesetz 2010 ist verabschiedet
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
•     Einzahlung auf Oder-Konto als Schenkung an den Ehegatten
Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.
•     Verzicht auf dingliches Wohnrecht ist schenkungsteuerpflichtig
Wie beim Verzicht auf das Nießbrauchsrecht ist auch der Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht steurrechtlich eine steuerpflichtige Schenkung.
•     Treuhand-Anteile gelten auch als vergünstigtes Betriebsvermögen
Gegen die Ansicht der Finanzverwaltung hat ein Finanzgericht festgestellt, dass auch Treuhand-Anteile zum vergünstigten Betriebsvermögen gehören.
•     Gleichbehandlung von Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer
Die frühere Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig und muss rückwirkend beseitigt werden.
•     Erbschaftsteuer bei erzwungenem Verkauf einer Freiberuflerpraxis
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.
•     Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung der Eltern
Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei.
•     Latente Einkommensteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit
Auf Stückzinsen wird zweimal Steuer fällig, weil die latente Einkommensteuer darauf bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
•     Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010
Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010 hat bereits erste Änderungen erfahren.
•     Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit
Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.

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