Erbschaft und Schenkung

•     Einkommensteuer für Todesjahr ist keine Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass die Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
•     Erbe muss selbstfinanzierte Versicherung trotzdem versteuern
Auch wenn der Erbe die Beiträge zur Lebensversicherung des Erblassers selbst gezahlt hat, ist die Versicherungsleistung trotzdem erbschaftsteuerpflichtig.
•     Einkommensteuer für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit
Weil sie zum Todeszeitpunkt noch nicht entstanden ist, kann die Einkommensteuer des Erblassers für das Todesjahr nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.
•     Nächstes Steuergesetz in Arbeit
Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.
•     Umwandlungen sind unschädlich für Erbschaftsteuervergünstigung
Weder eine Rechtsformumwandlung oder Verschmelzung noch ein Anteilstausch verletzen den Gedanken der Behaltensfristregelung und sind damit unschädlich für die Erbschaftsteuervergünstigung.
•     EU verlangt Änderung bei den Erbschaftsteuerfreibeträgen
Die EU-Kommission verlangt, dass die Freibeträge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers und Erben gelten müssen.
•     Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens
Der Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens wurde für das Jahr 2011 auf 3,43 Prozent festgesetzt.
•     Verfassungsbeschwerden gegen Erbschaftsteuerreform gescheitert
Die Verfassungsbeschwerden von Erblassern will das Bundesverfassungsgericht nicht verhandeln, weil nur die Erben von der Steuer betroffen sind.
•     Jahressteuergesetz 2010 ist verabschiedet
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
•     Einzahlung auf Oder-Konto als Schenkung an den Ehegatten
Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.

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