Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Mediationsverfahren ist steuerlich absetzbar
Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
•     Ende der Berufsausbildung bei studierenden Kindern
Die Berufsausbildung eines studierenden Kindes ist mit der Aufnahme einer Berufstätigkeit beendet.
•     Antragsfrist für Kindergeld
Kindergeld kann in Ausnahmefällen auch für einen mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum festgesetzt werden.
•     Kindergeld trotz Scheidungsantrags
Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden.
•     Kindergeldzulage trotz fehlenden Bezugs von Kindergeld
Eine Kindergeldzulage muss auch gewährt werden, wenn bei Nutzungsbeginn des Eigenheims kein Kindergeld bezogen wird.
•     Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Kindern
Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Kindern können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.
•     Steuerklassenwahl bei Ehegatten
Ehegatten, die beide steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, haben ein Wahlrecht bei der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug.
•     Auslegung der Einkunftsgrenzen beim Kindergeld
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
•     Erstattungsberechtigung von zusammenveranlagten Eheleuten
Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.
•     Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.

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