Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Ausbildung mit zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit
Ein ausbildungswilliges Kind mit zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit ist nicht kindergeldberechtigt.
•     Unterhalt an im Ausland lebende Angehörige
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
•     Krankheitsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Krankheitsbedingte Kosten, die Sie für einen Elternteil tragen, werden nicht immer als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
•     Kein Kindergeld bei Beschäftigung nach der Berufsausbildung
Geht Ihr Kind nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und vor Beginn des Studiums vorübergehend einer Beschäftigung nach, besteht keine Kindergeldberechtigung.
•     Kindergeld trotz Auslandsaufenthalt
Ein Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, wenn das Kind trotz eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts seinen Wohnsitz bei den Eltern beibehält.
•     Doppelte Haushaltsführung mit Ehegatte
Eine doppelte Haushaltsführung berechtigt auch dann zum Werbungskostenabzug, wenn der Ehegatte an den Beschäftigungsort mitkommt.
•     Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs können als Werbungskosten abgezogen werden.
•     Kein Kindergeld während Urlaubssemester
Während eines Urlaubssemesters Ihres Kindes haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
•     Kinderbetreuungskosten zu niedrig?
Das Finanzgericht Berlin lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die begrenzte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten verfassungswidrig ist.
•     Rückzahlungsverpflichtung bei geschiedenen Ehegatten
Geschiedene Ehegatten haben eine Rückzahlungsverpflichtung für die Hälfte einer Steuererstattung, wenn beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und inzwischen geschieden sind.

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