Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Kein Kindergeld während dem Grundwehrdienst
Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.
•     Abzweigung des Kindergeldes an das Kind
Das Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.
•     Geldschenkung gefährdet nicht das Kindergeld
Eine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden.
•     Verzicht auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld
Auch wenn Ihr Kind auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld verzichtet, um die Einkunftsgrenze zu unterschreiten, kann der Verlust des Kindergeldanspruchs nicht verhindert werden.
•     Beschränkung der Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen
Die Beschränkung der steuerlichen Abziehbarkeit auf allein nach dem BGB gesetzlich geschuldete Unterhaltsaufwendungen verstößt nicht gegen die Verfassung.
•     Ausländischer Wohnsitz eines Schulkinds
Der ausländische Wohnsitz eines Schulkinds führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht.
•     Bei Ausbildungsunterbrechung entfällt das Kindergeld
Eine Ausbildungsunterbrechung wegen Kinderbetreuung führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt.
•     Vermögenswirksame Leistungen sind Einkünfte
Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen.
•     Vermögen von behinderten Kindern
Das Vermögen eines behinderten Kindes darf bei der Beurteilung, ob das Kind sich selbst unterhalten kann, keine Rolle spielen.
•     Kein Kindergeld nach Heirat des Kindes
Der Kindergeldanspruch entfällt grundsätzlich mit der Heirat Ihres Kindes ab dem auf die Heirat folgenden Monat.

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