Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Beschränkung der Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen
Die Beschränkung der steuerlichen Abziehbarkeit auf allein nach dem BGB gesetzlich geschuldete Unterhaltsaufwendungen verstößt nicht gegen die Verfassung.
•     Ausländischer Wohnsitz eines Schulkinds
Der ausländische Wohnsitz eines Schulkinds führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht.
•     Bei Ausbildungsunterbrechung entfällt das Kindergeld
Eine Ausbildungsunterbrechung wegen Kinderbetreuung führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt.
•     Vermögenswirksame Leistungen sind Einkünfte
Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen.
•     Vermögen von behinderten Kindern
Das Vermögen eines behinderten Kindes darf bei der Beurteilung, ob das Kind sich selbst unterhalten kann, keine Rolle spielen.
•     Kein Kindergeld nach Heirat des Kindes
Der Kindergeldanspruch entfällt grundsätzlich mit der Heirat Ihres Kindes ab dem auf die Heirat folgenden Monat.
•     Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.
•     Kindergeldanspruch während Zivil- oder Wehrdienst
Während des Zivil- und Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
•     Bindungswirkung von Kindergeldbescheiden
Ein ablehnender Kindergeldbescheid bindet nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
•     Überschreiten des Jahresgrenzbetrags
Das Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führt in jedem Fall zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung.

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