Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Kindergeld auch für volljähriges, arbeitsloses Kind
Auch für volljährige Kinder, die arbeitslos sind, können die Eltern Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind auch arbeitsbereit ist.
•     Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Bei dem erst 2004 eingeführten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat die Bundesregierung bereits wieder Änderungen vorgenommen, um der Kritik aus der Praxis gerecht zu werden.
•     Fehlerhafte Prognose der Einkünfte eines Kindes
Stellt sich die Prognose der Einkünfte eines Kindes als falsch heraus, können Kindergeldfestsetzungen rückwirkend aufgehoben werden.
•     Aufwendungen für Unterbringung eines Angehörigen
Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen mit eigenem Vermögen im Pflegeheim sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
•     Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch
Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen.
•     Mietverträge mit einem Unterhaltsberechtigten
Schließen Sie einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten ab, kann dieser grundsätzlich steuerlich anerkannt werden und stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar.
•     Anrechnung des Entlassungsgelds
Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.
•     Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung
Ein Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen.
•     Änderungen auch für Familien
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.
•     Einfachere Günstiger-Prüfung beim Kinderfreibetrag
Eltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben.

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