Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Kontaktpflege mit dem Kind ist keine außergewöhnliche Belastung
Fahrtkosten für Besuche beim eigenen Kind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
•     Kosten für künstliche Befruchtung nicht abziehbar
Anders als Verheiratete können nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht steuerlich geltend machen.
•     Empfängervorrang beim Kindergeld bemisst sich am Unterhalt
Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.
•     Steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.
•     Schulgeld und Reisekosten für Kinder im Ausland
Schuldgeld und Reisekosten zur Ausübung des Besuchsrechts für Kinder, die im Ausland leben, sind nicht steuerlich abzugsfähig.
•     Weitere Steueränderungen für 2006 geplant
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
•     Geänderte Wahl der Veranlagungsart als rückwirkendes Ereignis
Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen.
•     Freiwilliges soziales Jahr im Ausland
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.
•     Die Finanzplanung der Großen Koalition
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
•     Zusammenveranlagung nach einer Woche?
Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt.

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