Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Was ist neu für alle Steuerzahler?
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
•     Was ist neu für Familien?
Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat.
•     Steuerfreie Wohnungsübertragung auch nach einer Trennung möglich
Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.
•     Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist jetzt neu geregelt und in den meisten Fällen damit auch erheblich erweitert worden.
•     Ausgleichzahlung statt Versorgungsausgleich
Ausgleichszahlungen, die anstatt eines Versorgungsausgleichs geleistet werden, sind sofort als Werbungskosten abzugsfähig.
•     Sicherung des Kindergeldanspruchs
Um den Kindergeldanspruch zu sichern, muss sich ein Kind nach der Ausbildung gleich arbeitslos melden, wenn es nicht sofort einen Arbeitsplatz findet.
•     Heilbehandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
•     Ehepaare haben doppelten Spendenhöchstbetrag
Ehepaare können den Höchstbetrag für Zuwendungen an Stiftungen in doppelter Höhe ausschöpfen, da der Betrag jedem Ehepartner einzeln zusteht.
•     Zugewinnausgleich bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft
Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer.
•     Minijobs in Privathaushalten
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.

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