GmbH-Ratgeber

•     Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuer entfällt bei Konkurs
Für die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer ist im Konkursverfahren nicht mehr der Geschäftsführer verantwortlich und somit dafür auch nicht mehr haftbar.
•     Übertragung eines Grundstücks auf eine Kapitalgesellschaft
Auch die kostenlose Übertragung eines Grundstücks aus dem Vermögen eines Gesellschafters auf eine Kapitalgesellschaft löst Grunderwerbsteuer aus.
•     Variable Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Eine variable Vergütung zusätzlich zum Festgehalt hat den Charakter einer Umsatztantieme und ist damit in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung.
•     Änderungen im Jahressteuergesetz 2008
Kurz vor der Verabschiedung hat das Jahressteuergesetz 2008 noch eine ganze Reihe Änderungen erfahren.
•     Veruntreuung durch einen Verwandten des Gesellschafters
Veruntreut der Verwandte eines GmbH-Gesellschafters das Geld der Gesellschaft, darf das Finanzamt nur dann eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen, wenn der Gesellschafter von der Veruntreuung wusste.
•     Verfassungsmäßigkeit des Halbeinkünfteprinzips
Verfassungsrechtlich ist es nicht zu beanstanden, dass im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens auch Werbungskosten nur hälftig berücksichtigt werden.
•     Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse
Spätestens zum Jahreswechsel müssen die Jahresabschlüsse 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sein, andernfalls droht ein ordnungsgeldverfahren.
•     Bewertungswahlrecht für stille Reserven bei einer Verschmelzung
Der Kapitalgesellschaft, deren Betriebsvermögen im Zuge einer Verschmelzung übertragen wird, steht hinsichtlich der stillen Reserven ein Wahlrecht zu.
•     Einschränkung des Mantelkaufs
Als Gegenfinanzierungsmaßnahme enthält die Unternehmenssteuerreform eine rigorose Einschränkung des Mantelkaufs und den Verzicht auf eine Sanierungsklausel.
•     Erhöhung einer Pensionszusage
Auch bei der nachträglichen Erhöhung einer Pensionszusage droht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung - allerdings nur dann, wenn die Erhöhung unangemessen ist.

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