|
|

|
Internet und Telekommunikation
Laut Fernabsatzgesetz ist es notwendig, dass der Verbraucher beim Kauf über das Internet über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt wird. weiter
Arbeitnehmer dürfen betriebliche PCs und Telefone zwar steuerfrei privat nutzen, über die Nutzung mussten aber Aufzeichnungen geführt werden. Das soll sich ändern. weiter
Werbung per eMail zu verschicken, ist unzulässig. weiter
Auch elektronische Rechnungen sind für den Vorsteuerabzug geeignet, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen sind. weiter
Der ersatzlose Verfall eines Restguthabens auf einer Telefonkarte wegen einer Gültigkeitsbefristung ist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. weiter
Verbraucherkredit- und Fernabsatzgesetz fordern eine Belehrung über das Widerrufsrecht des Kunden. Entsprechende Angaben auf einer Homepage genügen diesen Anforderungen. weiter
Inhaltsübersicht Zurück
|

|
|