Aufwendungen für einen privat angeschafften Computer können auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn eine so gut wie ausschließlich berufliche Nutzung nicht nachgewiesen werden kann. weiter
Wer fremde Internetseiten in seine eigene Internetpräsenz durch Verwenden der Frame-Technik einbindet begeht eine Urheberrechtsverletzung und macht sich damit strafbar und kann auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden. weiter