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Erbschaft und Schenkung
Ein Erbvertrag hindert den Erblasser nicht daran, durch Verfügungen sein eigenes Vermögen und gleichzeitig den Nachlass zu verändern und zu vermindern. weiter
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gefährdet viele mittelständische Betriebe, weil die Steuer aus der Substanz zu bezahlen ist. weiter
Ein Erbe kann die Verluste, die dem Erblasser entstanden waren, bei seiner Veranlagung für das Jahr des Erbfalls geltend machen. weiter
Wird ein Ehegatte von den Schwiegereltern als Erbe eingesetzt, so verliert er sein Erbrecht nicht automatisch durch eine spätere Scheidung der Ehe. weiter
Auch eine Insolvenz gilt als Betriebsaufgabe und führt damit zur Nachversteuerung von Betriebsvermögen. weiter
Die Vermögensübertragung auf Ihre Nachfolger ist besonders günstig über Betriebsvermögen zu realisieren. weiter
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