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Erbschaft und Schenkung
Pensions- und Unterstützungskassen sind verpflichtet, Übergänge von Rentenansprüchen beim Tod eines Rentenberechtigten an die Finanzbehörden weiterzumelden. weiter
Mit der Auszahlung des beanspruchten Pflichtteils wird unwiderrufbar und unumkehrbar auf den gesetzlichen Erbteil verzichtet. weiter
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, anders als die Ehe, kein erbschaftssteuerliches Privileg. weiter
Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind nicht dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Anzeige zu machen, bevor sie Renten an die Hinterbliebenen des Erblassers auszahlen. weiter
Errichten Eheleute zwei inhaltlich identische Testamente, kann daraus alleine noch nicht auf ein gemeinschaftliches Testament geschlossen werden. weiter
Der Kompromiss zur Gegenfinanzierung der Steuerreform enthält auch eine bisher kaum beachtete Steuererhöhung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. weiter
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