Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Kindergeld wird von der Verwaltung mittlerweile bei allen Anträgen berücksichtigt, außerdem wird geprüft. weiter
Therapiekosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche werden nur mit vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung anerkannt. weiter
Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. weiter
Unterhaltszahlungen an den im EU-Ausland lebenden Exgatten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. weiter
Wenn der Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einen Vollzeitjob länger als vier Monate ausübt, gibt es für diese Zeit natürlich kein Kindergeld. Andererseits wird das Einkommen aus dieser Zeit auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet. weiter
Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf das Rentenkonto des früheren Ehegatten sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. weiter
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