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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Schuldgeld und Reisekosten zur Ausübung des Besuchsrechts für Kinder, die im Ausland leben, sind nicht steuerlich abzugsfähig. weiter
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre. weiter
Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen. weiter
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen. weiter
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre. weiter
Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt. weiter
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