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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat die leichtere von zwei Hürden jetzt genommen. Die Zustimmung des Bundesrates steht aber noch aus.
Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.
Nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sollen der Wehrsold und die Vergütung für den Bundesfreiwilligendienst zukünftig steuerpflichtig sein - allerdings regt sich gegen diese Pläne Widerstand aus allen Lagern.
Die mit einer Adoption verbundenen Kosten sind keine außergewöhnliche Belastung.
Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.
Der Verzicht auf ein Steuerguthaben zugunsten des Ehegatten führt bei einer Gütertrennung zu eienr steuerpflichtigen Schenkung.
Besuchsfahrten zum anderen Elternteil, bei dem das Kind lebt, sind bereits durch den Familienleistungsausgleich - also Kindergeld und die Steuerfreibeträge - abgegolten.
Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht.
Solange die Beiträge insgesamt nur einmal steuerlich berücksichtigt werden, können auch die Eltern die vom Kind gezahlten Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen.

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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.