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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Nachweisproblemen bei der Frage befasst, ob die Einzahlung auf ein gemeinsames Oder-Konto eine Schenkung an den anderen Ehegatten auslöst.
Kinderbetreuungskosten, die ein Kind bezahlt, mindern nicht die Einkünfte des Kindes bei der Kindergeld-Einkommensgrenze, solange sie keine Werbungskosten sind.
Mehrere Finanzgerichte und Finanzämter gewähren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auch eingetragenen Lebenspartnern zumindest vorläufig den Splittingtarif.
Uni und Ausbildungsstätte gelten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte, womit die Fahrtkosten nicht mehr nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind.
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat die leichtere von zwei Hürden jetzt genommen. Die Zustimmung des Bundesrates steht aber noch aus.
Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.
Nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sollen der Wehrsold und die Vergütung für den Bundesfreiwilligendienst zukünftig steuerpflichtig sein - allerdings regt sich gegen diese Pläne Widerstand aus allen Lagern.
Die mit einer Adoption verbundenen Kosten sind keine außergewöhnliche Belastung.
Der Verzicht auf ein Steuerguthaben zugunsten des Ehegatten führt bei einer Gütertrennung zu eienr steuerpflichtigen Schenkung.

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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.