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Einkommensteuer - Immobilien

Kosten für einen durch Schimmelbefall in der alten Wohnung ausgelösten Umzug sind nicht ohne weiteres als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 mit Änderungen für alle Steuerzahler liegt vor.
Nun hat auch der Bundesrat dem Eigenheimrentengesetz zugestimmt, womit das Wohn-Riestern rückwirkend ab Anfang 2008 starten kann.
Dass die Reduzierung der Altersgrenze beim Kindergeld sich nicht auf die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage auswirken soll, wird nun gesetzlich festgeschrieben.
Als Zahlungsnachweis für den Abzug einer haushaltsnahen Dienstleistung genügt nicht der Kontoauszug des Handwerkers, der die Einzahlung belegt.
Die Minderung des Einheitswerts wegen einer Mobilfunkanlage in der Nachbarschaft ist zwar grundsätzlich denkbar, in der Praxis aber kaum zu realisieren.
Ob die Einbeziehung zukünftiger Bauleistungen in die Grunderwerbsteuer eine unzulässige Sonderumsatzsteuer ist, muss demnächst der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für die Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Drittaufwand im abgekürzten Vertragsweg als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist.

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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.