Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Malerarbeiten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Die Trennlinie zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerksleistungen ist nicht immer einfach zu finden.

Malerarbeiten im Treppenhaus und im Flur des eigenen Hauses sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, sondern Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen, für die ausschließlich die Steuerermäßigung für Handwerksleistungen in Anspruch genommen werden kann. Auch wenn der Höchstbetrag hier bereits durch andere Aufwendungen für Handwerkerleistungen voll ausgeschöpft wird, ist es nicht möglich, dafür einen noch nicht ausgeschöpften Höchstbetrag der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.