Kosten für die Schimmelbeseitigung sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, können jedoch Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein. weiter
Kaufen Sie eine Wohnung und verbinden sie per Wanddurchbruch mit einer Wohnung, die Ihnen bereits gehört, erhalten Sie für die neu erworbene Wohnung Eigenheimzulage. weiter
Eine Abstandszahlung dafür, dass der Mieter die Wohnung schneller räumt, weil der Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sind keine Werbungskosten. weiter
Bei einem nur teilweise vermieteten Gebäude ist für den Werbungskostenabzug von Darlehenszinsen eine genaue und nachvollziehbare Zuordnung des Darlehens notwendig. weiter