Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Vom Arbeitgeber übernommene Maut ist geldwerter Vorteil (Stand: 1.2.06)
Übernimmt der Arbeitgeber Mautgebühren für die mit dem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten, dann ist dies nicht von der 1 %-Regelung erfasst.weiter »
Bereinigung privater Schulden (Stand: 1.1.06)
Auch wenn die Bereinigung privater Schulden zur Voraussetzung für eine neue Anstellung gemacht wurde, sind die Aufwendungen dafür keine Werbungskosten.weiter »
Weitere Steueränderungen für 2006 geplant (Stand: 1.1.06)
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.weiter »
Kein Werbungskostenabzug für Bildschirm-Arbeitsbrille (Stand: 1.1.06)
Der Kauf einer Brille führt nur dann zu Werbungskosten, wenn sie durch arbeitsschutzrechtliche Vorschriften vorgeschrieben ist oder die Sehschwäche auf die Arbeit am PC zurück geht.weiter »
Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen (Stand: 1.1.06)
Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt.weiter »
Kurzfristige Steueränderungen zum Jahresende (Stand: 1.12.05)
Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.weiter »
Verbilligter Gebrauchtwagen vom Arbeitgeber (Stand: 1.12.05)
Der Kauf eines Gebrauchtwagens unter Marktpreis vom Arbeitgeber führt zum Zufluss von Arbeitslohn.weiter »
Berücksichtigung einer verkehrsgünstigeren Strecke (Stand: 1.12.05)
Ein Arbeitnehmer muss nachweisen, dass eine längere Strecke mindestens 20 Minuten Fahrzeit täglich spart, damit das Finanzamt die längere Strecke anerkennt.weiter »
Anfechtung einer Lohnsteueranmeldung (Stand: 1.12.05)
Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist. weiter »
Beabsichtigte nebenberufliche Tätigkeit (Stand: 1.12.05)
Aufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.weiter »

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