Aufwendungen für einen Computerkurs sind Werbungskosten, wenn Sie weder die für Ihren Arbeitsplatz notwendigen Computerkenntnisse noch einen privaten Computer besitzen.weiter »
Damit die Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn führt, muss der Mietvertrag in erster Linie dem betrieblichen Interesse dienen.weiter »
Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.weiter »