GmbH-Ratgeber

Fahrtkosten eines Gesellschafters als Werbungskosten (Stand: 26.1.01)
Fahrtkosten eines Gesellschafters können nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten abgesetzt werden.weiter »
Klare Tantiemenvereinbarung ist keine verdeckte Gewinnausschüttung (Stand: 12.1.01)
Eine klare Vereinbarung von Tantiemen an den Geschäftsführer einer GmbH stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar.weiter »
Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers (Stand: 29.12.00)
Die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers hat keine Abmahnung zur Voraussetzung. Die fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn es der GmbH unzumutbar ist, den Anstellungsvertrag bis zu seinem Ende fortbestehen zu lassen.weiter »
Steuerzinsen vermeiden (Stand: 15.12.00)
Kapitalgesellschaften sollten den Anfall von Steuerzinsen vermeiden, da diese nicht abzugsfähig sind.weiter »
Reparaturkosten als verdeckte Gewinnausschüttung (Stand: 24.11.00)
Die Übernahme von Reparaturkosten für einen Motorschaden, der während einer Dienstreise des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit seinem eigenen Wagen eingetreten ist, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.weiter »
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Bestellung zum Geschäftsführer (Stand: 10.11.00)
Durch Abschluss eines neuen Geschäftsführerdienstvertrages wird im Zweifel das alte Dienstverhältnis beendet.weiter »
Beitritt eines Gesellschafters zum Kreditvertrag der GmbH (Stand: 16.10.00)
Der Schuldbeitritt eines Gesellschafters zum Kreditvertrag der GmbH erfüllt nur dann das Schriftformerfordernis, wenn der Beitretende vor Begründung der Mithaftung über alle Kreditkonditionen informiert wird.weiter »
Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern (Stand: 4.10.00)
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Vertragsschlüssen der Gesellschaft gegenüber einem Dritten nicht, da ihm keine Aufklärungspflichten obliegen.weiter »
Anerkenntnis einer Gesellschaftsschuld durch GmbH-Geschäftsführer (Stand: 18.9.00)
Die Anerkenntnis einer Gesellschaftsschuld durch den Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen ist kein unternehmensbezogenes Geschäft.weiter »

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