Beim Gesellschafterwechsel in einer GmbH hat der Notar lediglich die Anzeige gegenüber dem Registergericht auszuführen und muss darüber hinaus keine weiteren Angaben machen.weiter »
Die Strafbarkeit einer Insolvenzverschleppung durch den GmbH-Geschäftsführers kann bereits durch die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags vermieden werden.weiter »
Ohne gleichwertiges Privatfahrzeug und Fahrtenbuch ist es schwer, die Versteuerung eines geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Dienstwagens zu verhindern.weiter »