GmbH-Ratgeber

Einschränkung des Mantelkaufs (Stand: 1.9.07)
Als Gegenfinanzierungsmaßnahme enthält die Unternehmenssteuerreform eine rigorose Einschränkung des Mantelkaufs und den Verzicht auf eine Sanierungsklausel.weiter »
Zinsschranke beim Schuldzinsenabzug (Stand: 1.9.07)
Eine ertragssteuerliche Zinsschranke soll Gewinnverlagerungen durch Fremdfinanzierung unterbinden.weiter »
Erhöhung einer Pensionszusage (Stand: 1.9.07)
Auch bei der nachträglichen Erhöhung einer Pensionszusage droht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung - allerdings nur dann, wenn die Erhöhung unangemessen ist.weiter »
Steuerfreie Zuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung (Stand: 1.8.07)
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für einen nicht beherrschenden Gesellschafter können ebenfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung sein.weiter »
GmbH-Reform macht Fortschritte (Stand: 1.7.07)
Nach fast einem Jahr liegt nun der Regierungsentwurf für die Neufassung des GmbH-Rechts vor.weiter »
Verdeckte Gewinnausschüttung bei überhöhtem Grundstückspreis (Stand: 1.6.07)
Der überteuerte Kauf eines Grundstücks vom Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.weiter »
Unternehmenssteuerreform 2008 (Stand: 1.6.07)
Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist nun endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und enthält wesentliche Änderungen - nicht nur für Unternehmer.weiter »
Verwertung von Körperschaftsteuerguthaben (Stand: 1.6.07)
Die Oberfinanzdirektion Münster hat zu den Fragen der Aufrechnung von Körperschaftsteuer-Guthaben und Auszahlung in der Insolvenz Stellung genommen.weiter »
Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß (Stand: 1.5.07)
Eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Körperschaftsteuer-Moratoriums vom April 2003 bis zum Dezember 2005 ist vor dem Bundesfinanzhof gescheitert.weiter »
Haftung des GmbH-Geschäftsführers beginnt mit der Bestellung (Stand: 1.4.07)
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers beginnt nicht erst mit seiner Eintragung ins Handelsregister, sondern schon mit seiner Bestellung. Notfalls muss er durch geeignete Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten durch Dritte sorgen.weiter »

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