Weil die gemeinsame Mahlzeit der Kindergartenerzieher mit ihren Schützlingen pädagogischen Zwecken dient, zählt sie nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn.weiter »
Nach den Flugausfällen im April und Mai müssen sich die betroffenen Passagiere und Frachtkunden nun mit den rechtlichen Folgen auseinandersetzen.weiter »
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.weiter »
In besonderen Fällen kann die Verpflegung der Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers sein und ist damit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.weiter »
Auch wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung bereits beendet ist, gehört die Vergütung für eine Erfindung grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.weiter »