Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Ein Finanzgericht beurteilt die Bonusaktien der Deutschen Telekom als Minderung der Anschaffungskosten und nicht als steuerpflichtigen Ertrag.
Der Bundesfinanzhof lässt prüfen, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig ist.
Eine begünstigte Entschädigung liegt nur dann vor, wenn sie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht.
Die Kontrollaufgaben einer Depotbank gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft umfasst auch die Pflicht zum vorbeugenden Eingreifen.
Der Sparerfreibetrag ist auf in- und ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen aufzuteilen.
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