Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Auch Gewinne aus Investmentfonds werden von der generellen Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne erfasst und über Kontrollmitteilungen an die Finanzverwaltung gemeldet.
Um Geld in die leeren Kassen zu bekommen will die Regierung die Spekulationsfristen streichen und eine generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einführen.
Ein Finanzgericht beurteilt die Bonusaktien der Deutschen Telekom als Minderung der Anschaffungskosten und nicht als steuerpflichtigen Ertrag.
Der Bundesfinanzhof lässt prüfen, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig ist.
Eine begünstigte Entschädigung liegt nur dann vor, wenn sie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht.
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