Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Ab 2005 ist eine europaweit einheitliche Besteuerung von Zinsen und ein grenzübergreifendes Auskunftsverfahren vorgesehen.
Nach der Ablehnung einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Zinsbesteuerung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Nach einer geänderten Rechtsprechung bestehen jetzt Steuerrisiken bei einer Vermögensumschichtung nach einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen.
Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten jährlich eine schriftliche Renteninformation, die über bisherige Beitragszahlungen und zu erwartende Rentenansprüche Auskunft gibt.
Im Streit mit der Schweiz und anderen Staaten mit geringer oder keiner Besteuerung von Zinsen hat der EU-Finanzministerrat nun eine Einigung erreicht.
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