Durch den vorübergehenden Wechsel des Güterstandes können Ehepartner erhebliche Beträge bei der Erbschaftsteuer sparen.mehr »
Die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden.mehr »
Ein Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.mehr »
Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus.mehr »
Ein Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen.mehr »
Auch ein Sozialhilfeempfänger darf eine Erbschaft ausschlagen, selbst wenn er damit auf die Möglichkeit verzichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.mehr »
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