Der Begriff "persönliche Habe" umfasst in einer letztwilligen Verfügung grundsätzlich nur die Gegenstände des persönlichen Gebrauchs.mehr »
Ein testamentarisches Vermächtnis ist unter gewissen Umständen doch als Sonderausgabe abziehbar.mehr »
Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.mehr »
Das Finanzamt muss frühere Erwerbe so berücksichtigen, dass sich der dann zustehende persönliche Freibetrag auch tatsächlich auswirkt.mehr »
Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.mehr »
Die Zahlung einer Abfindung für Pflichtteilsansprüche aus der Erbmasse selbst würde zwar die Steuerlast senken, wird aber von den Finanzämtern nicht akzeptiert.mehr »
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