Verschiedene Änderungen sollen Verbraucher künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen schützen.mehr »
Nur wenn der Empfänger selbst seine Mailadresse angegeben hat, dürfen ihm Werbemails zugeschickt werden.mehr »
eMails im Postfach unterliegen den Vorschriften für die Postbeschlagnahme.mehr »
Wer in übermäßigem Maße die Seite eines Wettbewerbers aufruft, muss mit einer vorübergehenden Zugangssperre rechnen.mehr »
Wenn die Versandkosten über einen eindeutigen Link eingesehen werden können, ist dies ausreichend.mehr »
Der Nachweis, dass sich auf dem eigenen Rechner ein Trojaner-Programm eingenistet hat, kann den Anscheinsbeweis der Richtigkeit einer Telefonrechnung nicht erschüttern.mehr »
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