Die gesellschaftsrechtlichen Schadensersatzansprüche einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer verjähren in jedem Fall fünf Jahre nach dem Schadenseintritt.mehr »
Aktionäre können nicht ohne weiteres in einen Schadensersatzprozess anderer Aktionäre eintreten.mehr »
Eine steuerlich nicht einwandfreie Abrechnung einer Kfz-Reparatur am Fahrzeug des GmbH-Geschäftsführers führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung durch verhinderte Vermögensmehrung.mehr »
Erhält ein Kommanditist eine Ausschüttung, obwohl die Gesellschaft keinen Gewinn erwirtschaftet hat, muss er in Höhe der Ausschüttung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.mehr »
Kommanditisten haben bei Eintritt in einer KG einen Anspruch, auch über diejenigen Geschäftsvorgängen informiert zu werden, die vor ihrem Eintritt erfolgt sind.mehr »
Zwar ist eine Limited einfacher zu gründen als eine GmbH, doch die Besteuerung ist entsprechend komplizierter.mehr »
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