Als Gesellschafter einer GbR haften Sie für Steuerschulden der GbR unabhängig von einer abweichenden Innenvereinbarung.mehr »
Nach langem Hin und Her stehen nun eine ganze Reihe Details der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform fest.mehr »
Die Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er nicht am Gewinn und Verlust der GbR oder am Vermögen der GbR beteiligt ist.mehr »
Geschäftsführer einer GmbH haften für die Beträge, die ein Gesellschafter ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung von den Geldeingängen abzweigt.mehr »
Im Kaufvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil kann unter Umständen das Anfechtungsrecht des Käufers auch für den Fall arglistiger Täuschung ausgeschlossen werden.mehr »
Minderheitsaktionäre können auch nach Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens eine Anfechtungsklage weiter verfolgen, um eine höhere Barabfindung zu erhalten.mehr »
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