Aktuelle Informationen Kaufleute und Gesellschaften Kaufleute und Gesellschaften Mit der Übernahme der Firma eines Kaufmanns übernehmen Sie auch alle Verbindlichkeiten dieser Firma. ...mehr...
Für leitende Angestellte, also auch GmbH-Geschäftsführer gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. ...mehr...
Die Anbietungspflicht der Geschäftsanteile soll die Mitgesellschafter vor dem Eindringen eines nicht genehmen Gesellschafters schützen. ...mehr...
Nur vertretungsberechtigte Personen sollten für eine GmbH nach außen auftreten. ...mehr...
Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand macht manchen Unternehmen schwer zu schaffen, aber die Unternehmen sind nicht wehrlos. ...mehr...
Annahmefristen sollten im Einzelfall vereinbart und nicht in den AGB festgelegt werden. ...mehr...
GmbH-Geschäftsführer müssen beachten, dass sie in Gesellschafterversammlungen nicht in eigener Sache abstimmen können. ...mehr...
Die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers hat keine Abmahnung zur Voraussetzung. Die fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn es der GmbH unzumutbar ist, den Anstellungsvertrag bis zu seinem Ende fortbestehen zu lassen. ...mehr...
Übersicht
Eine Seite zurück