Steuerentlastungsgesetz 2022

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 werden die meisten der steuerlichen Entlastungen umgesetzt, die die Regierung im Februar in zwei Entlastungspaketen beschlossen hatte.

Rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat grünes Licht gegeben für das Steuerentlastungsgesetz 2022. Das Gesetz sollte ursprünglich nur die steuerlichen Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket der Bundesregierung umsetzen. Der Beginn des Kriegs in der Ukraine hat im Februar dann noch ein zweites Paket notwendig gemacht. Die darin enthaltenen Entlastungen bei der Einkommensteuer und der Kinderbonus sind ebenfalls in das Gesetz eingeflossen.

Mit Ausnahme des Kinderbonus wirken sich alle Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 auch in der einen oder anderen Form auf den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern aus. Mehr dazu im Anschluss an die folgende Zusammenfassung der im Gesetz enthaltenen Entlastungsmaßnahmen:

Fast alle Änderungen im Steuerentlastungsgesetz 2022 haben auch Konsequenzen für die Lohnsteuer. Das betrifft in erster Linie die Arbeitgeber, die die Änderungen bei der Lohnabrechnung und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen müssen. Was den höheren Grundfreibetrag und den höheren Arbeitnehmerpauschbetrag anbelangt, sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber den bisher in 2022 vorgenommenen Lohnsteuerabzug korrigieren muss, wenn ihm das wirtschaftlich zumutbar ist.

Wie die Korrektur erfolgt, ist dabei nicht festgelegt. Möglich ist sowohl eine Neu- oder Differenzberechnung für die zurückliegenden Lohnzahlungszeiträume in diesem Jahr als auch eine Erstattung im Rahmen der Lohnabrechnung und Lohnsteuerberechnung für einen künftigen Abrechnungszeitraum. Das Bundesfinanzministerium hat dazu bereits im März geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug veröffentlicht, die in den Lohnabrechnungsprogrammen ab dem 1. Juni zur Anwendung kommen.

Weiterer Aufwand kommt auf die Arbeitgeber mit der Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP, siehe auch weitere Beiträge zur EPP) zu. Wann und ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob die Lohnsteuer monatlich, quartalsweise oder jährlich gezahlt wird:

Das Bundesfinanzministerium hat bereits ein geändertes Formular für die Lohnsteueranmeldung 2022 veröffentlicht, in das ein neues Feld mit der Kennzahl 35 für die EPP aufgenommen wurde. Dieses Feld darf nur in den Anmeldungszeiträumen August 2022, 3. Quartal 2022 und in der Jahresanmeldung 2022 ausgefüllt werden. Bei einer späteren Änderung der EPP ist daher die entsprechende Anmeldung zu korrigieren. Außerdem soll der Wert der ausgezahlten und abzuziehenden EPP in dem Feld immer ohne Minuszeichen angegeben werden.

Auch bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2022 hat die EPP Auswirkungen. Darin ist nämlich für alle Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber die EPP ausgezahlt hat, der Großbuchstabe E anzugeben, damit das Finanzamt bei der Steuerveranlagung die EPP korrekt ermitteln kann.

Einfacher als die Arbeitgeber haben es Arbeitnehmer, die nur aktiv werden müssen, wenn sie einen Lohnsteuerfreibetrag für die Entfernungspauschale und einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern haben. Eine Anpassung des Freibetrags kann ab sofort beim Finanzamt beantragt werden, wirkt sich aber nur insoweit aus, als die höhere Fernpendlerpauschale den ebenfalls angehobenen Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigt.



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