Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Kindergeld für ein verheiratetes Kind nur im Mangelfall

Nur wenn die Einkünfte von Kind und dessen Ehepartner nicht das Existenzminimum erreichen, besteht für ein verheiratetes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.

Für ein verheiratetes Kind gibt es nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ein Mangelfall vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt nicht ausreichen, und Ihr Kind nicht über ausreichend eigene Mittel für den Unterhalt verfügt, und Sie deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen. Am Ende müssen die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners niedriger sein als das steuerrechtliche Existenzminimum.



Übersicht - Eine Seite zurück