Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Fehler in Steuerbescheiden zum Grundrentenzuschlag

Weil der Grundrentenzuschlag erst nachträglich steuerfrei gestellt worden ist, wird er in vielen Steuerbescheiden für 2021 und 2022 noch als steuerpflichtig behandelt.

Seit 2021 erhalten rund 1,1 Mio. Rentner den Grundrentenzuschlag. Erst Ende 2022 wurde der Zuschlag jedoch durch das Jahressteuergesetz 2022 rückwirkend steuerfrei gestellt. Weil die Rentenversicherung die Gesetzesänderung nicht schnell genug bei der Meldung der Rentendaten an das Finanzamt berücksichtigen konnte, erhal-ten die Rentner nun in vielen Fällen Steuerbescheide, in denen auf den Zuschlag Einkommensteuer erhoben wird. Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Beunruhigung: Die Rentenversicherung wird die falschen Meldungen korrigieren, und dann wird auch der Steuerbescheid automatisch berichtigt. Ein Einspruch ist nicht notwendig.



Übersicht - Eine Seite zurück