Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Methode zur Überprüfung einer Doppelbesteuerung von Renten

Die bisherige Berechnungsmethode zur Überprüfung einer Doppelbesteuerung von Altersrenten ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs in vollem Umfang gerechtfertigt.

Im Frühjahr hat der Bundesfinanzhof in mehreren Grundsatzurteilen darüber entschieden, wann eine Doppelbesteuerung von Altersrenten vorliegt. Danach ist eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Rentenbeiträgen und Rentenbezügen jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Rentenbeiträge. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt, dass es keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten gibt.



Übersicht - Eine Seite zurück