Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Mitunternehmereigenschaft bei nur kurzfristiger Beteiligung

Die Stellung als Mitunternehmer ist nicht von einer bestimmten Haltedauer der Gesellschaftsanteile abhängig.

Mitunternehmer ist auch der Käufer eines Kommanditanteils, der kurz darauf weiterverkauft wird. Eine Mindestbeteiligungsdauer sieht das Gesetz nicht vor. Für den Bundesfinanzhof kommt es einzig darauf an, dass der Käufer eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich gesicherte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die ihm die Übernahme des Mitunternehmerrisikos und der Mitunternehmerinitiative sichert.



Übersicht - Eine Seite zurück