Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Kindergeldleistungen im Ausland

Das Bundeszentralamt für Steuern hat bekannt gegeben, welche ausländischen Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden oder dessen Bezug ausschließen.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Tabelle mit kindergeldähnlichen Leistungen im Ausland veröffentlicht. Wer eine dieser Leistungen bezieht, verliert in Deutschland seinen Anspruch auf Kindergeld oder die Leistung wird zumindest auf das deutsche Kindergeld angerechnet, sodass nur noch die Differenz zum deutschen Kindergeld ausgezahlt wird.



Übersicht - Eine Seite zurück