Was sich 2024 (bisher) geändert hat

Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.

Regelmäßig bringt das neue Jahr einen ganzen Berg von Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Dass das Jahr 2024 hier aus der Reihe fällt, ist dem Umstand geschuldet, dass der Bundesrat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. In diesem Gesetz, das nebenbei die Funktion eines Jahressteuergesetzes für das Jahr 2023 erfüllt, ist nämlich der Großteil der steuerlichen Änderungen enthalten, die zum Jahresanfang in Kraft treten sollten.

Die meisten dieser Änderungen im Wachstumschancengesetz werden rückwirkend zum 1. Januar 2024 noch in Kraft treten, sofern der Bundesrat diesem Gesetz im März zustimmt. In Zeiten knapper Kassen haben Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss an etlichen Stellschrauben im Gesetz gedreht, um die finanzielle Belastung für die Bundesländer zu reduzieren (mehr dazu im Beitrag "Zwischenstand beim Wachstumschancengesetz"). Falls das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet wird, folgt in einer der nächsten Ausgaben natürlich eine Zusammenfassung der weiteren Änderungen. Bis es soweit ist, werfen wir einen Blick auf die Änderungen, die bereits zum Jahresanfang in Kraft getreten sind:



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