Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

•     Einbeziehung steuerfreier Einkünfte bei der Kirchensteuer
Steuerfreie Einnahmen, die in die Festsetzung der Kirchensteuer einfließen, lassen sich nicht durch unverbrauchte Verlustvorträge ausgleichen.
•     Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung
In einer Verordnung konkretisiert der Fiskus seine Vorstellungen über erweiterte Nachweispflichten in Auslandsgeschäften.
•     Vollzugsdefizit ist kein rückwirkendes Ereignis
Ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde.
•     Einsprüche und Klagen gegen die Steueridentifikationsnummer
Wer sich gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer wehren will, muss sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.
•     Strohmänner haften für Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Eine Gefälligkeit in der Familie kann sich schnell zum teuren Fauxpas entwickeln, wenn das Finanzamt dahinter kommt.
•     Bund übernimmt die Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer
Mit dem Inkrafttreten der Reform der Kfz-Steuer am 1. Juli ist auch die Verwaltungshoheit über die Steuer von den Ländern auf den Bund übergegangen, dem zukünftig die Einnahmen aus der Steuer zufließen.
•     Liechtenstein gibt dem deutschen Fiskus zukünftig Auskünfte
Jetzt hat auch Liechtenstein nachgegeben und dem deutschen Fiskus zugesagt, bald ein Abkommen über den steuerlichen Datenaustausch zu verabschieden.
•     Nachzahlungszinsen bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer
Vor Gericht kann sich ein Steuerzahler nicht auf eine steuerzahlerfreundliche Verwaltungsvorgabe berufen, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
•     Rentnern drohen Kontrollen durch das Finanzamt
Im Herbst erhält die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger und kann dann prüfen, wer seine Rente nicht ordnungsgemäß versteuert hat.
•     Verbesserungen für Vereine
Es gibt jetzt eine neue Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände, die allerdings nur zivilrechtlich und nicht steuerrechtlich gilt.

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