Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
•     Kindergeld für ein verheiratetes Kind
Zahlt ein verheiratetes Kind seinem Ehepartner Unterhalt, mindert der Unterhalt nicht die für die Einkunftsgrenze maßgeblichen Einkünfte des Kindes.
•     Kosten für den Schulweg der Kinder nicht abzugsfähig
Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, sind die Fahrtkosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
•     Kindergeld für Freiwilligendienst
Für den neuen Bundesfreiwilligendienst besteht erst ab Herbst Anspruch auf Kindergeld, weswegen Anträge momentan noch zurückgestellt werden.
•     Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastung
Die Schulkosten für ein Hochbegabteninternat sind unbegrenzt als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
•     Essen auf Rädern ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt.
•     Steuerklassenwahl als Gestaltungsmissbrauch
Die Steuerklassenwahl von Eheleuten kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn sie dem Zweck dient, per Antrag auf eine getrennte Veranlagung eine hohe Steuererstattung zu kassieren.
•     Immobilienkauf vom Exgatten
So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.
•     Stichtagsregelung beim Elterngeld ist zulässig
Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.
•     Berücksichtigung der Elternzeit bei Berechnung des Elterngeldes
Eine berufliche Auszeit zur Betreuung der Kinder ohne den Bezug von Elterngeld darf bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.

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